Direktversicherung für Grenzgänger in der Schweiz


Welchen besonderen Vorteil habe ich?
Die Beiträge bleiben jetzt steuerfrei. Damit können Sie mit wenig Eigenaufwand einen hohen
Beitrag in Ihre Altersversorgung einzahlen. Erst die spätere Leistung muss dann versteuert
werden. Für die meisten Rentner gilt dann ein wesentlich geringerer Steuersatz.

Welche Beiträge sind möglich?
Tarif WorkLife Direct Classic & CleVesto Allcase.
Der Mindestbeitrag liegt bei 360 EUR p.a. (inkl. Steuerersparnisse).

Tarif Select als DV.
Der Mindestbeitrag liegt bei 1.200 EUR p.a.
Der steuerlich geförderte Höchstbeitrag liegt bei 7.008 € im Jahr (2023).

Wie erhalte ich meine Steuerersparnis?
Als Grenzgänger geben Sie den einbezahlten Beitrag für die Direktversicherung im Rahmen
der  oben  genannten  Höchstgrenze  von  bis  zu  7.008  EUR  p.a.  (2023)  in  Ihrer Einkommenssteuererklärung an. Eine Kopie der Police und einen Zahlungsnachweis (Kopie
der Überweisung) reichen dem Finanzamt aus. Dort reduziert er dann Ihr zu versteuerndes
Einkommen und Ihre Steuerlast.

Was ist, wenn ich vorzeitig aus dem Betrieb ausscheide?
Der Vertrag gehört ab dem ersten Tag Ihnen, d.h. Sie nehmen den Vertrag bei Ausscheiden
automatisch mit. Sie haben dann mehrere Alternativen: Sie übertragen den Vertrag auf einen
neuen deutschen oder Schweizer Arbeitgeber, Sie führen den Vertrag privat weiter oder Sie
stellen den Vertrag beitragsfrei. (Bei dem Tarif CleVesto Allcase ist eine Weiterführung ggf.
nur bei einem Schweizer Arbeitgeber möglich. Ein deutscher Arbeitgeber wird diesen Vertrag aufgrund der fehlenden Garantieleistung möglicherweise nicht übernehmen.)

Kann ich den Beitrag erhöhen oder auch die Beiträge aussetzen?
Ja, Sie können den Beitrag i.d.R. problemlos erhöhen. Sollten Sie später einmal nicht mehr
bezahlen können oder wollen, dann können Sie den Beitrag reduzieren oder auch den Vertrag
beitragsfrei stellen (z.B. Beitragspause in der Erziehungszeit).

Was ist bei Arbeitslosigkeit?
Sie nehmen den Vertrag mit und können ihn privat weiterführen oder beitragsfrei stellen. Und
als besonderer Vorteil gilt: Der Vertrag ist in Deutschland Hartz IV geschützt.

Wie erhalte ich meine Leistung?
Zum  vereinbarten  Ablauf  (frühestens  zum  62.  Lebensjahr)  erhalten  Sie  die  Leistung  als
lebenslange Rentenzahlung. Alternativ können Sie sich bis 3 Monate vor Ablauf auch für eine
einmalige Kapitalabfindung entscheiden. Oder Sie wählen eine Teilauszahlung bis 30 % mit einer Verrentung des Restkapitals.

Was passiert mit dem Geld im Todesfall?
Sollten Sie vor Rentenbeginn sterben, wird das angesparte Kapital an Ihre Hinterbliebenen
(Ehepartner, Kinder, Lebenspartner) als Rente oder Einmalzahlung ausgezahlt.

Ab  Rentenbeginn  wird  bei  Wahl  der  Altersrente  Ihnen  diese  ein  Leben  lang  gezahlt.  Als
zusätzliche Absicherung der Hinterbliebenen kann eine Rentengarantiezeit bis max. 20 Jahre
vereinbart  werden.  Zum  Rentenbeginn  kann  dann  die  Rentengarantiezeit  noch  einmal  neu
gewählt oder sogar eine Hinterbliebenenrente miteingeschlossen werden.

Wie sicher wird mein Geld angelegt?
Als  Sicherheitsnetz  besteht  generell  die  Absicherung  über  den  in  Deutschland  gesetzlich
geregelten Einlagesicherungsfonds Protektor.